Kindeswohl
Dem Thema "Kindeswohl" haben wir uns besonders verpflichtet!
Kooperation im Heddesheimer "Netztwerk Kindeswohl"
Unserem Verein liegt das Thema „Kindeswohl“ besonders am Herzen, deshalb haben wir vereinsinterne Ansprechpartner*innen und gemeinsam mit unseren in der IGSH zusammengeschlossenen Partnervereinen das "Netzwerk Kindeswohl“ ins Leben gerufen. Zusätzlich haben wir mit dem Jugendamt Rhein-Neckar (Schutz-) Vereinbarungen abgeschlossen, die Standards bei der Prävention von Kindeswohl setzen sowie Handlungsleitfäden festlegen.
Ziel ist es, das Bewusstsein aller zu diesem Thema zu schärfen und einen Handlungsgrundsätze zur Verfügung zu stellen. Neben der unbedingten Eigenverantwortung im Falle der Kenntnisnahme einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung, besteht die Möglichkeit, zusätzlich Ansprechpartner im Verein in das Vertrauen zu ziehen. wie ...
Übungsleiter*innen sowie
ein Mitglied aus dem Vereinsvorstand
Daneben steht mit dem "Netzwerk Kindeswohl“ ein vereinsübergreifendes Konsortium aus Jugendsozialarbeiter*innen und Hauptamtlichen der IGSH als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.
In jedem Fall ist das weitere Vorgehen mit der/dem Betreffenden immer abzustimmen.
Dem "Netzwerk Kindeswohl" gehören an:
- Anne Bauer | jugendhaus_just@ | 06203-492293 (auch per WhatsApp) t-online.de
- Uli Biedermann | schulsozialarbeit@ | 06203-4039669 karl-drais-schule.de
- Pia Bivona | schulsozialarbeit@ | 06203-4039656 htg-heddesheim.de
- Florian Riegler | riegler@ | 06203-8637961 igs-heddesheim.de
Stand bei Zusammenschluss zur SG 01.01.2022
Kinderschutz in Vereinen
Unsere Verpflichtung zur Kooperation mit dem Jugendamt vom Rhein-Neckar-Kreis


Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (gem. § Sa Abs. 4 SGB VIII und § 72a SGB VIII) zwischen dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Jugendamt Referat 21.00, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg und der Sportgemeinschaft Heddesheim e.V. Ahornstraße 64, 68542 Heddesheim
23. April 2023
Diese Vereinbarung hat - ausgehend von der Gesamtverantwortung des Jugendamtes nach § 79 SGB VIII - zum Ziel, die Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Träger bei der (gemeinsamen) Wahrnehmung des Schutzauftrages auf der Grundlage der jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten und zu verbessern.