Corona-VO ab 30.11.2022: Weiterhin keine Beschränkungen für Sport!

30.11.2022
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.

Für unseren Vereinssport gibt es in der aktuellen Verordnung keine Beschränkungen:

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Bitte halten Sie freiwillig die einschlägigen Verhaltensregelungen ein. Herzlichen Dank!
Unsere Geschäftsstelle ist vor Ort ansprechbar; Fragen beantworten wir auch gerne per E-Mail.
© Geschäftsstelle SG

Die Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg finden Sie hier
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